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Personalausweis

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Leistungsbeschreibung
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
  • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
    • außer: Anschrift, Größenangabe
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Personalausweis Ausgabe
Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.
Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, benötigen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr zuständiges Bürgeramt mit.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
Personalausweis beantragen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.
Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Personalausweis Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
weiterführende Links
  • § 1 Absatz 4 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 9 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
weiterführende Links
  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Personalausweis Ausgabe
weiterführende Links
  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Personalausweisverordnung (PAuswV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG);
§ 8 Absatz 8 Personalausweisgesetz (PAuswG);
§ 35 Personalausweisgesetz (PAuswG);
§ 2 KonsG
weiterführende Links
  • § 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 7 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 8 Absatz 2 und 4 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 23 Absatz 4 Satz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 35 Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • § 2 Konsulargesetz (KonsG)
  • G.5.2.1 und G.5.2.2 Personalausweisverwaltungsvorschrift (PAuswVwV)
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
weiterführende Links
  • § 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
  • § 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Personalausweis Statusabfrage
weiterführende Links
  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
Verlust des eigenen Personalausweises melden
weiterführende Links
  • § 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Vorläufigen Personalausweis beantragen
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
  • aktuelles digitales biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
  • Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
    • alter Personalausweis,
    • alter Reisepass oder
    • alter Kinderreisepass
  • wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
    • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
  • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
    • Sorgerechtsnachweis
  • Digitales Passfoto, das
    • aktuell und
    • biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
  • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Personalausweis Ausgabe
  • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Personalausweis beantragen
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches zertifiziertes digitales Lichtbild 
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
  • biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • bei vorzeitiger Beantragung:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
  • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • Scheidungsurkunde
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • biometrietaugliches digitales Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
  • Digitales biometrisches Passfoto
  • sofern aus Deutschland weggezogen (auch: Wohnsitzlose, Weltreisende):
    • Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnsitz, wenn im aktuellsten Ausweisdokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist;
  • Wenn Ihre Auslandsanschrift in den Personalausweis eingetragen werden soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel Ausländerausweis, Meldebescheinigung Ihres Gastlandes, Mietvertrag, Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
Bitte beachten Sie insoweit, dass die Online-Funktion eines Personalausweises nur genutzt werden kann, wenn eine ausländische Anschrift erfasst wird.
  • Ihren bisherigen Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass,
  • bei Verlust des alten Dokuments: zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige;
bei Erstantrag oder eingetretenen Änderungen
  • Geburts-/Abstammungsurkunde, alternativ deutsche Heirats-/Partnerschaftsurkunde, deutsches Familienbuch;
  • Wenn Sie verheiratet/verpartnert sind oder waren:
  • Heirats-/Partnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Namensführung bzw. Auszug aus dem Familienbuch mit Vermerk über die Namensführung bei Heirat im Ausland, gegebenenfalls  Namensbescheinigung nach deutschen Recht;
  • gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde bei Erstantrag);
  • gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
  • gegebenenfalls Promotionsurkunde (auf Deutsch oder Englisch, mit Namen und Geburtsdatum), wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass/Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass/Personalausweis gewünscht wird;
bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:
  • bei Geburt in Deutschland nach 01.01.2000, wenn damals nicht mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß: Geburtsregisterauszug;
  • für Kindern verheirateter Eltern: Heiratsurkunde der Eltern;
  • für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil; ggf. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils für den deutschen Rechtsbereich;
  • für Kinder zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheirateter Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates des Kindes;
  • gegebenenfalls Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit;
Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mit. Beachten Sie, dass in Einzelfällen die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein kann.
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
  • wieder gefundener Personalausweis
Personalausweis Statusabfrage
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Personalausweis Ausgabe
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.
Personalausweis beantragen
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Einen Personalausweis können beantragen:
  • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit unabhängig von ihrem Alter
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
  • Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert. 
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
  • Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Personalausweis Ausgabe
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie diesen beantragt haben:
  • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder erfragen Sie beim Bürgeramt. Bereits bei der Antragstellung für Ihren Personalausweis haben Sie den zu Ihrem Personalausweis zugehörigen PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen. Die sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises nutzen zu können.
  • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie diesen beantragt haben.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder wurde er gestohlen, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen können. Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
    • der Eheurkunde,
    • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
    • der Bescheinigung über die Namensführung.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder einem Bürgeramt beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Übersicht deutscher Auslandsvertretungen.
  • Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und vereinbaren telefonisch, per Mail oder online über das Terminbuchungssystem einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
  • Bei Ihrer persönlichen Antragstellung ist die Gebühr zu entrichten – bitte erkundigen Sie sich vorab über die Zahlungsmöglichkeiten (Bar, Giro- oder Kreditkarte).
  • Holen Sie Ihren Personalausweis bei der Auslandsvertretung oder dem Bürgeramt vor Ort ab oder klären Sie bei Antragstellung das Verfahren der Dokumentenaushändigung.
     
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
örtliche Personalausweisbehörde
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Örtliches Bürgeramt
Personalausweis Ausgabe
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Das örtliche Bürgerbüro
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Personalausweis Statusabfrage
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Bürgerbüro
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Wenn Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises abgelehnt wird:
  • Klage bei dem Verwaltungsgericht Berlin
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Personalausweis beantragen
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen: ja
Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises im Inland ist formlos.
Nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung bereitgestellt werden
 
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Persönliches Erscheinen notwendig: Ja
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Personalausweis Ausgabe
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Personalausweis beantragen
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Es gibt folgende Hinweise:     
  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Personalausweis Ausgabe
Es gibt keine Frist.

Personalausweis beantragen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
keine

Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Personalausweis Statusabfrage
Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Verlust des eigenen Personalausweises melden
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Vorläufigen Personalausweis beantragen
Geltungsdauer: 3  Monate

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
0  Tage

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 4 Wochen

Verlust des eigenen Personalausweises melden
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
30,00 € EUR
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 37,00 € EUR
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 10,00 € EUR
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 22,80 € EUR
Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
13,00 € EUR
Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für antragstellende Person unter 24 Jahren
Gebühr: 22,80 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Person ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
  • EUR 22,80
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Es fallen keine Gebühren an.
Personalausweis Ausgabe
Es fallen keine Kosten an.
Personalausweis beantragen
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
  • für Antragstellende unter 24 Jahren: EUR 52,80
  • für Antragstellende über 24 Jahren: EUR 67,00
Hinweis
Die Gebühren können für Bedürftige erlassen oder reduziert werden.
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Für die Meldung des Diebstahls.
Gebühr: kostenfrei
Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6,00 € EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: 6,00 € EUR
Personalausweis Statusabfrage
Gebühr: kostenfrei
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung
Gebühr: kostenfrei
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR
Gebühr: 10,00 € EUR
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachgruppe 3.1 Ordnung
Stadt Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor

rathaus@wiesmoor.de
www.wiesmoor.de

Fachgruppe 3.1 Ordnung
Montag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

andere Downloads

Einverständniserklärung für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für minderjährige Personen
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personalausweises
Befreiung von der Ausweispflicht

Kontakte:

H. Buhr
04944-305-132
E-Mail senden
L.-M. Grotlüschen
04944-305-136
E-Mail senden
C. Hedemann
04944-305-139
E-Mail senden

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Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor
Tel:
04944-305-0

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