Schnellnavigation Seitenkopf Sidebar Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Wappen Stadt Wiesmoor Logo der Stadt Wiesmoor
Menü
  • Serviceportal Wiesmoor
  • Termin buchen
  • Wahlschein beantragen
  • Gartenwasser-Zählerstand
  • Stellenangebote
  • Ansprechpartner
  • Leistungen A-Z
  • Verkündungsblätter
  • Fundsachen
  • Sitzungen Infoportal
  • Notfall-Monitor NDS
  • Freilichtbühne
  • Ratsinformationssystem
  • Formulare / Downloads
  • Mein Wiesmoor - Stadtmagazin
  • Facebook
  • Instagram
  • Kontakt
  • Teilen
    • Facebook
    • Twitter

Gaststättenbetrieb (Anzeige)

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges

Leistungsbeschreibung
- Wer einen Gaststättenbetrieb führen möchte, muss dies, auch wenn dieser nur für kurze Zeit geführt werden soll, der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anzeigen.
-  Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.
 - Ein Gaststättenbetrieb liegt auch dann vor, wenn das Angebot von zubereiteten Speisen und/oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle gewerbsmäßig als Nebenbetrieb -  z.B. als ergänzendes Angebot einer Bäckerei, Fleischerei, etc. - oder als Anreiz zum Konsum erfolgt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • §§ 1,2 und 3 Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Ggf. Vertretungsvollmacht
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
  • Bei Alkoholausschank:
    •  Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses  nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) oder
    • eine behördliche Bescheinigung über eine durch Rechtsvorschrift vorgesehene Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.
weiterführende Links
  • § 30 Absatz 5 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)
  • § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
- Sie zeigen der zuständigen Behörde unter Verwendung des Formulars entsprechend der Anlage zu § 2 Absatz 2 NGastG an, dass Sie einen Gaststättenbetrieb führen wollen.
- Dabei geben Sie an, ob Sie auch alkoholische Getränke abgeben wollen. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich
  • einen Nachweis beifügen, dass Sie einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes gestellt haben und
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung vorlegen.
-  Wenn Sie den Gaststättenbetrieb angezeigt haben, übermittelt die zuständige Behörde die Angaben daraus an die für die Bauaufsicht, den Immissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung und die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständigen Behörden sowie an das Finanzamt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich der Betrieb aufgenommen werden soll.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Anträge / Formulare
  • Formulare: Anzeige eines Gaststättenbetriebes
  • Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige, unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2, erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen erstattet wird und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen.
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
weiterführende Links
  • Formular: Anzeige eines Gaststättenbetriebes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Bemerkungen
Die Anzeige ersetzt nicht die Erfordernisse nach anderen Fachgesetzen (z. B. Baugenehmigung, lebensmittelrechtliche Unterrichtung).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
- Bevor Sie einen Gaststättenbetrieb führen dürfen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vorher anzeigen.
- Die Behörde kann einen früheren Beginn des Gaststättenbetriebes zulassen, wenn die Einhaltung der Frist für die Betreiberin oder den Betreiber nicht zumutbar ist.

vor Aufnahme der Tätigkeit
4  Wochen

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet. Der Betrieb kann, auch ohne weitere Rückmeldung seitens der zuständigen Behörde, 4 Wochen nach erfolgter Anzeige aufgenommen werden, es sei denn spezialgesetzliche Anforderungen (z.B. baurechtlicher oder lebensmittelrechtlicher Art) stehen dem entgegen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an, die sich nach dem zeitlichen Aufwand richten.
weiterführende Links
  • Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
  • Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) / Gebühr nach zeitlichem Aufwand
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachgruppe 3.1 Ordnung
Stadt Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor

rathaus@wiesmoor.de
www.wiesmoor.de

Fachgruppe 3.1 Ordnung
Montag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

andere Downloads

Gaststättengewerbe - Anzeige eines kurzfristig betriebenen Gaststättengewerbes
Anzeige eines Gaststättengewerbes

Kontakte:

Sidebar
  • Bürgermeister
  • Verwaltung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragter
  • Finanzen
  • Politik
  • Ratsinformationssystem
  • Wahlen
    • Europawahl
    • Bundestagswahlen
    • Landtagswahlen
    • Kommunalwahlen
    • Wahlergebnisse
  • Bürgerentscheid am 11. Juni 2017
Seitenfuss

ANSCHRIFT/KONTAKT

Rathaus Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor
Tel:
04944-305-0

ÖFFNUNGSZEITEN

montags-freitags8:15-12:30 Uhr
donnerstags auch14:00-17:00 Uhr


Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Aktuelles
    • Nachrichtenarchiv
    • Sitzungskalender
    • Bekanntmachungen
    • Ausschreibungen
  • Daten & Fakten
    • Unsere Stadt
    • Stadt- & Ortsteile
      • Dorfgemeinschaft Mullberg
      • Dorfgemeinschaft Hinrichsfehn
      • Dorfgemeinschaft Marcardsmoor
      • Dorfgemeinschaft Zwischenbergen
      • Dorfgemeinschaft Wiesederfehn
    • Wappen
    • Geschichtsüberblick
    • Partnerstädte
  • Verwaltung & Politik
    • Bürgermeister
    • Verwaltung
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Datenschutzbeauftragter
    • Finanzen
      • Beauftragte für Menschen mit Handicap
    • Politik
    • Ratsinformationssystem
      • Bürgerinfoportal
      • Login Mandatsträger
    • Wahlen
      • Europawahl
        • Europawahl 2024
      • Bundestagswahlen
      • Landtagswahlen
      • Kommunalwahlen
      • Wahlergebnisse
    • Bürgerentscheid am 11. Juni 2017
  • Bürgerservice A-Z
    • Dienstleistungen
    • Ansprechpartner
    • Ortsrecht
    • Organisation
    • Öffnungszeiten
    • Informationsbroschüre
    • Online-Dienste
      • Zählerstandübermittlung Wasseruhrnebenzähler
      • Onleihe Stadtbibliothek
      • Ratsinformationssystem
      • Wahlschein beantragen
    • Standesamt
    • Feuerwehr
    • Notruftafel
    • Schiedsperson
  • Formulare / Downloads
    • Steuern, Gebühren und Beiträge
    • Bürger- und Ordnungsdienste
    • Bauen
    • Sonstige
    • Broschüren & Flyer
  • Bildung, Familie & Sport
    • Kindertagesstätten
      • Kinnerhuus an`t Markt
      • Mullbarger-Nüst
      • Muuskestuuv
      • Regenbogensteppkes
      • Übersicht Standorte
    • Schulen
      • Übersicht Einzugsgebiete
    • Stadtbibliothek
      • Onleihe
      • Veranstaltungen
      • Öffnungszeiten
    • Sport
    • Jugendpflege & Schulsozialarbeit
      • Jugendpflege
      • Schulzeit
      • Schulsozialarbeit
      • Ferienprogramm
      • Ferienbetreuung Sommer 2025
      • Politisches Speeddating
      • Jugendplatz
    • Formulare / Downloads
  • Freizeit, Kultur & Gesundheit
    • Freizeit
      • Hallenbad
      • Moorfreibad Ottermeer
      • Camping- und Bungalowpark Ottermeer
      • Blumenreich - Blumenhalle & Gartenpark
      • Erlebnisgolf Ostfriesland
      • 27-Loch Golfplatz
      • Jugendplatz
      • Veranstaltungen
    • Kultur
      • Freilichtbühne
        • Geschichte
      • Kultur- und Kunstkreis
      • Niederdeutsche Bühne
      • Nielsenpark
      • Stadtorchester
      • Torf- und Siedlungsmuseum
      • Volkstanzgruppe
      • Plattdeutsch
    • Gesundheit
      • Ärzteförderung
  • Bauen, Wohnen & Grundstücke
    • Bauleitfaden
      • Erwerb eines Grundstücks
      • Planung eines Bauvorhabens
      • Der Bauantrag
      • Hausanschlüsse der Versorgungsträger
      • Abwasserbeseitigung
      • Oberflächenwasser-beseitigung
    • Bauleitplanung
    • Perspektive Innenstadt
    • Dorfentwicklung
      • Dorfentwicklungsplan Marcardsmoor - Wiesede
      • Maßnahmen Dorfentwicklung
    • Abwasser
    • Entwässerung
    • Kläranlage
    • Nationale Klimaschutzinitiative
    • Straßen
    • Wohnbaugebiete
      • Baugebiet C 15 - Am Promenadentief
      • Baugebiet Renkenweg/Wiesenweg
    • Förderung
    • Gewerbegebiete
      • Gewerbegebiet "Hopelser Weg"
      • Gewerbegebiet D 11 "Oldenburger Straße"
    • Formulare / Downloads
    • Einzelhandel
    • Wiesmoor weiterdenken
  • Wirtschaft & Verkehr
    • Radverkehrskonzept
      • Entwicklung des Konzeptes
    • Fehntjer Bus
    • Standortinformationen
    • Gewerbegrundstücke
    • Gründerzentrum
    • Gewerbliches Raumangebot
    • Informationen für die Wirtschaft
    • Stadtgutschein
    • Ehrenamt
    • Wirtschaftsförderung
      • PopUp-Store
      • Ärzteförderung
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Kontaktformular
    • Barrierefreiheit