Kircheneintritt
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Verfahrensablauf
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gebühr:
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Niedersächsisches Finanzministerium
Kontakte: