Elektronischer Identitätsnachweis
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Verfahrensablauf
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https://service.niedersachsen.de
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Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
(Quelle:
Serviceportal Niedersachsen /
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kontakte:
04944-305-132
04944-305-136
04944-305-135
04944-305-139