Baugebiet „Am Promenadentief“
Baugebiet „Am Promenadentief“
Die Stadt Wiesmoor bietet ab sofort voll erschlossene Baugrundstücke für die Einfamilienhaus und Mehrfamilienhausbebauung im Baugebiet „Am Promenadentief“ an.
Die Zufahrt zum Baugebiet erfolgt über den Neuen Weg.
Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 657 qm und 1.072 qm.
Es ist ausschließlich eine eingeschossige Bauweise erlaubt.
Zum Verkauf stehen 4 Grundstücke für EFH Bebauung zum Preis von 59,00 €/qm; diese Grundstücke wurden nicht ausgekoffert. Die vorhandene Moortiefe variiert hier zwischen ca. 3,00 bis 3,50 Metern.
Außerdem stehen 3 Grundstücke für MFH Bebauung zum Preis von 69,00 €/qm zur Verfügung; diese Grundstücke sind ebenfalls nicht ausgekoffert. Die Moortiefe variiert hier zwischen ca. 3,50 bis 4,70 Metern.
Weitere 30 Grundstücke für EFH Bebauung werden zum Preis von 109,00 €/qm angeboten. Diese Grundstücke wurden bis auf mineralischem Boden ausgekoffert und mit Füllsand wiederverfüllt.
Alle Grundstücke sind voll erschlossen, d.h. der Grundstückskaufpreis beinhaltet u.a. Erschließungs- und Kanalbaubeiträge.
Die Lage der Grundstücke ist aus dem beigefügtem Lageplan des Baugebietes ersichtlich.
Ab dem 14.08.2023 können Interessierte sich für ein Baugrundstück bewerben. Die Bewerbungsphase endet am 24.09.2023.
Ein entsprechender Bewerbungsbogen steht ab sofort zum Download bereit oder kann auch gerne per Post angefordert oder direkt im Rathaus abgeholt werden.
Bitte beachten Sie hierbei die Richtlinie der Stadt Wiesmoor für die Vergabe und den Verkauf städtischer Baugrundstücke.
Nach Ablauf der Bewerbungsphase erfolgt die Vergabe der Baugrundstücke im Rahmen der Vergaberichtlinie der Stadt Wiesmoor.
Die Stadt fördert den selbstgenutzten Wohnungsbau für Familien mit Kindern durch die Gewährung von Finanzierungszuschüssen (Förderrichtlinie) beim Kauf eines Bauplatzes in den stadteigenen Baugebieten.
Es besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von vier Jahren.
Auf die Vorschriften der NBauO und die Festsetzungen des Bebauungsplanes C 15 sowie der 1. Änderung zum Bebauungsplan C 15 wird hingewiesen, u.a. ist
- je angefangene 300 m2 Grundstücksfläche ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen
- die Einfriedigung der Gärten zu den Erschließungsstraßen hin (Vorgartenbereich) mit standortheimischen Hecken, Sträuchern und Bäumen durchzuführen
- die Anlegung von Schottergärten gem. § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) untersagt.
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