Hundehaltung (An- und Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
Einen Hund anmelden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
Hundehaltung AbmeldungDie Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
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Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Rechtsgrundlage
Einen Hund anmeldenHundehaltung Abmeldung
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- Kommunale Satzung
weiterführende Links
Kommunale Satzung
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Einen Hund anmelden
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hundehaltung Abmeldung- ausgefülltes Abmeldeformular
Zuständige Stelle
Hundehaltung Abmeldung
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Bemerkungen
Einen Hund anmelden
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Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Hundehaltung AbmeldungBitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Anmeldung
".
Welche Fristen muss ich beachten?
Einen Hund anmelden
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Einen Hund anmelden
Hundehaltung Abmeldung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Gebühr:
13,50 € - 23,50 € EUR
Es fallen keine Gebühren an.
Montag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
17:00
Uhr
Freitag:
von
08:15
bis
12:30
Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.
