Leinenzwang
Verordnung:
Leinenzwang soll wildlebende Tiere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit schützen
Aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit meldet sich das Ordnungsamt der Stadt Wiesmoor zu Wort.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG),
ist jede Person dazu verpflichtet, in der freien Landschaft dafür Sorge zu tragen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli an der Leine geführt werden.
Diese Regelung entfällt nur bei rechtmäßigen Jagdausübungen sowie für Rettungs- und Polizeihunde.
Die Stadtverwaltung macht zudem deutlich, dass im gesamten Ottermeergebiet,
dem Wildbachgelände und dem angrenzenden Landschaftspark ganzjährig die Anleinpflicht zu befolgen ist.
Durch entsprechende Beschilderungen sind diese Gebiete kenntlich gemacht.
Mit verstärkten Kontrollen in der nächsten Zeit ist zu rechnen.