Bereitstellungsregeln für Laubsäcke
Veröffentlicht am:
08.11.2023
Die Sammlung der Laubsäcke in Wiesmoor erfolgt in KW 47, vom 20. bis 24. November 2023, parallel zur Abfuhr der grünen Bioabfall-Behälter. Grundsätzlich sollen die Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis 06:30 Uhr bereitgestellt werden. Sie dürfen ausschließlich mit Laub, aber nicht mit Heckenschnitt, Strauchgehölzen oder Sonstigem befüllt werden.
In regulär von Sammelfahrzeugen der Abfallwirtschaft angefahrenen Straßen sollen die Säcke so im Bereich der Stellplätze der Abfallbehälter bereitgestellt werden, dass das Leeren der Bioabfall-Behälter nicht behindert wird.
In Sackgassen und Stichstraßen, die nicht mehr regulär von Abfallsammelfahrzeugen angefahren werden können, werden kleinere Fahrzeuge eingesetzt. Somit erfolgt die Bereitstellung hier an den jeweiligen Grundstücken und nicht an den Sammelstellplätzen der Bioabfall-Behälter. Die MKW GmbH & Co. KG als beauftragter Dienstleister möchte so eine übermäßige Platzbeeinträchtigung in diesen Bereichen vermeiden.
In regulär von Sammelfahrzeugen der Abfallwirtschaft angefahrenen Straßen sollen die Säcke so im Bereich der Stellplätze der Abfallbehälter bereitgestellt werden, dass das Leeren der Bioabfall-Behälter nicht behindert wird.
In Sackgassen und Stichstraßen, die nicht mehr regulär von Abfallsammelfahrzeugen angefahren werden können, werden kleinere Fahrzeuge eingesetzt. Somit erfolgt die Bereitstellung hier an den jeweiligen Grundstücken und nicht an den Sammelstellplätzen der Bioabfall-Behälter. Die MKW GmbH & Co. KG als beauftragter Dienstleister möchte so eine übermäßige Platzbeeinträchtigung in diesen Bereichen vermeiden.