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Bebauungsplan D16

Inhaltsbereich
Veröffentlicht am: 19.06.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung in der Stadt Wiesmoor - Beteiligung der Öffentlichkeit;

hier: Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. D 16 – „Hauptstraße“

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor beschloss in seiner Sitzung am 11.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Bebauungsplans D 16 „Hauptstraße“. Der Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Wiesmoor erfolgte am 27.05.2024. Der räumliche Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans D 16 umfasst die Flurstücke angrenzend an den Bebauungsplan D 12 der Stadt Wiesmoor südlich der Hauptstraße ab

Ritterspornstraße bis zum Ortsausgang Richtung Voßbarg bis zur Hausnummer Hauptstraße 243.

Der Bebauungsplan D 16 soll die vorhandenen Gebäude und Nutzungen bauleitplanerisch sichern.

Neben einem Mischgebiet entlang der Hauptstraße ab Ritterspornstraße bis Hauptstraße Hausnummer

243 sollen eine öffentliche Grünfläche, ein allgemeines Wohngebiet sowie Verkehrsflächen ausgewiesen

werden.

Die Entwicklung von Mischgebieten entlang der B 436 ist nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt, lediglich die allgemeinen Wohngebiete und die Grünfläche entsprechen den Darstellungen. Daher wird der Flächennutzungsplan im Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung

gemäß § 13a BauGB im Zuge der Berichtigung angepasst.

Da die Neuaufstellung des Bebauungsplans D 16 der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Auf den untenstehenden Übersichtsplan zum Bebauungsplan D 16 wird hingewiesen.

Baugebiet D16

kein Maßstab

             

Durch den geplanten Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplan D 16 wird nunmehr gem. § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im Auslegungsverfahren kann sich die Öffentlichkeit, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Bebauungsplan D 16 mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung sowie der Entwurf der Berichtigung des Flächennutzungsplans liegen in der Zeit vom

28.  Juni 2024 bis einschl. 31. Juli 2024

im Rathaus der Stadt Wiesmoor, Hauptstraße 193, 26639 Wiesmoor, Fachbereich 4 – Bauangelegenheiten, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 205, während der Dienststunden sowie darüber hinaus nach Absprache (Tel. 04944/305-142) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes D 16 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 6 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften am genannten Ort im Rathaus, Fachbereich 4, einsehbar sind.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU – Datenschutz – Grundverordnung (EU – DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind Bekanntmachung sowie die Planunterlagen im Internet ersichtlich und können auf der Homepage www.stadt-wiesmoor.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Grundstücke / Bauleitplanung /  Bebauungspläne,  unter https://www.wiesmoor.de/fb4/auslegung/ sowie https://uvp.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Auf den Aushang dieser Bekanntmachung im Aushangkasten der Stadt Wiesmoor wird hingewiesen.

Wiesmoor, 19. Juni 2024

Stadt Wiesmoor

Der Bürgermeister

 gez. i.V. Jens Brooksiek

Veröffentlichung           19. Juni 2024

 

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Bekanntmachung

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Rathaus Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor
Tel:
04944-305-0

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donnerstags auch14:00-17:00 Uhr


Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach
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