Förderrichtlinie „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“
Aufgrund neuer Entwicklungen und im Ergebnis diverser Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Bund wird die Richtlinie „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ zum 31.03.2020 aufgehoben und durch zwei neue Richtlinien ersetzt.
Die Neufassungen der Förderrichtlinien „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ finden Sie unter (Stand 31.03.2020):
- https://www.tourismuspartner-niedersachsen.de/action/download?id={cc008b6c-9c0c-fb5b-663c-b58252f0cba6}
- https://www.tourismuspartner-niedersachsen.de/action/download?id={750c6255-6dd1-f591-4137-caaf6dbe3bd2}
Des Weiteren wurde noch eine Ergänzung in Ziffer 5.2 vorgenommen, welche die Möglichkeit zur Anrechnung der Landesförderung auf einem nachfolgenden Antrag aus dem Bundesprogramm ermöglicht.
Darüber hinaus noch ein Hinweis:
Die aktuell aufgelegten Programme von Bund und Land (Billigkeitsleistungen, Kredite) richten sich ausschließlich an Unternehmen. Ein entsprechender Nachweis der Unternehmung ist durch Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges etc. zu führen. Die nicht gewerblichen Vermieter von Ferienwohnungen sind nicht Adressaten der staatlichen Hilfen.