Aktuelle Informationen zu Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen
Es wurde vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium eine Pressemitteilung zu den geplanten Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen versandt. Diese wird nachfolgend als PDF zur Verfügung gestellt und ist zusätzlich über den folgenden Link abrufbar:
Des Weiteren finden Sie hier weitere allgemeine Hinweise für Arbeitgeber und Formulare zum Kurzarbeitergeld.
- Antrag Kurzarbeitergeld
- Anzeige Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeitergeld Abrechnungliste - Anlage zum Leistungsentgeld
- Pressemitteiung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums zu den geplanten Corona-Hilfen
- Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen
- Ausgangssperre - Allgemeine Hinweise für Arbeitgeber
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Kurzarbeitergeld und finanzielle Hilfen
Das Land Niedersachsen und die NBank bieten zwei Förderprogramme die Soforthilfen für Unternehmen bieten.
Für beide Förderprogramme ist eine Antragsstellung ab heute, Mittwoch, 25.03.2020 15:00 Uhr möglich.
Alle wichtigen Infos finden Sie gesammelt auf der Website der NBank unter:
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass Sie für die Bewilligung der Liquiditätshilfen aktuelle Unternehmensdaten in Form einer BWA, Einnahmen-Überschussrechnung oder Jahresabschluss bereit halten sollten.
Die NBank weist zudem darauf hin, dass bereits in den letzten Wochen formlos eingereichte Anträge auf Niedersachsen-Soforthilfe Corona oder Niedersachsen-Liquiditätskredit für die weitere Bearbeitung nicht ausreichen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der NBank.