Schnellnavigation Seitenkopf Sidebar Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Wappen Stadt Wiesmoor Logo der Stadt Wiesmoor
Menü
  • Serviceportal Wiesmoor
  • Termin buchen
  • Wahlschein beantragen
  • Gartenwasser-Zählerstand
  • Stellenangebote
  • Ansprechpartner
  • Leistungen A-Z
  • Verkündungsblätter
  • Fundsachen
  • Sitzungen Infoportal
  • Notfall-Monitor NDS
  • Freilichtbühne
  • Ratsinformationssystem
  • Formulare / Downloads
  • Mein Wiesmoor - Stadtmagazin
  • Facebook
  • Instagram
  • Kontakt
  • Teilen
    • Facebook
    • Twitter

Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung (Beurkundung)

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges

Leistungsbeschreibung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 1594 bis 1599 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Voraussetzungen
  • Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
  • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.
  • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
  • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB
  • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
  • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
  • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
  • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
  • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
  • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
  • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
  • Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
  • Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
  • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.
  • Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
Insbesondere wird geprüft:
  • Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
  • Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
  • Etwaige frühere Statusfeststellungen
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
  • Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Anfechtung
  • Feststellungsverfahren
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Bearbeitungsdauer
  • Einzelfallabhängig

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Gebühren fallen an?
Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärungen beim Standesamt
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Fachgruppe 3.1 Ordnung
Stadt Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor

rathaus@wiesmoor.de
www.wiesmoor.de

Fachgruppe 3.1 Ordnung
Montag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 08:15 bis 12:30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Kontakte:

Sidebar
  • Nachrichtenarchiv
  • Sitzungskalender
  • Bekanntmachungen
  • Ausschreibungen
Seitenfuss

ANSCHRIFT/KONTAKT

Rathaus Wiesmoor
Hauptstraße 193
26639 Wiesmoor
Tel:
04944-305-0

ÖFFNUNGSZEITEN

montags-freitags8:15-12:30 Uhr
donnerstags auch14:00-17:00 Uhr


Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Aktuelles
    • Nachrichtenarchiv
    • Sitzungskalender
    • Bekanntmachungen
    • Ausschreibungen
  • Daten & Fakten
    • Unsere Stadt
    • Stadt- & Ortsteile
      • Dorfgemeinschaft Mullberg
      • Dorfgemeinschaft Hinrichsfehn
      • Dorfgemeinschaft Marcardsmoor
      • Dorfgemeinschaft Zwischenbergen
      • Dorfgemeinschaft Wiesederfehn
    • Wappen
    • Geschichtsüberblick
    • Partnerstädte
  • Verwaltung & Politik
    • Bürgermeister
    • Verwaltung
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Datenschutzbeauftragter
    • Finanzen
      • Beauftragte für Menschen mit Handicap
    • Politik
    • Ratsinformationssystem
      • Bürgerinfoportal
      • Login Mandatsträger
    • Wahlen
      • Europawahl
        • Europawahl 2024
      • Bundestagswahlen
      • Landtagswahlen
      • Kommunalwahlen
      • Wahlergebnisse
    • Bürgerentscheid am 11. Juni 2017
  • Bürgerservice A-Z
    • Dienstleistungen
    • Ansprechpartner
    • Ortsrecht
    • Organisation
    • Öffnungszeiten
    • Informationsbroschüre
    • Online-Dienste
      • Zählerstandübermittlung Wasseruhrnebenzähler
      • Onleihe Stadtbibliothek
      • Ratsinformationssystem
      • Wahlschein beantragen
    • Standesamt
    • Feuerwehr
    • Notruftafel
    • Schiedsperson
  • Formulare / Downloads
    • Steuern, Gebühren und Beiträge
    • Bürger- und Ordnungsdienste
    • Bauen
    • Sonstige
    • Broschüren & Flyer
  • Bildung, Familie & Sport
    • Kindertagesstätten
      • Kinnerhuus an`t Markt
      • Mullbarger-Nüst
      • Muuskestuuv
      • Regenbogensteppkes
      • Übersicht Standorte
    • Schulen
      • Übersicht Einzugsgebiete
    • Stadtbibliothek
      • Onleihe
      • Veranstaltungen
      • Öffnungszeiten
    • Sport
    • Jugendpflege & Schulsozialarbeit
      • Jugendpflege
      • Schulzeit
      • Schulsozialarbeit
      • Ferienprogramm
      • Ferienbetreuung Sommer 2025
      • Politisches Speeddating
      • Jugendplatz
    • Formulare / Downloads
  • Freizeit, Kultur & Gesundheit
    • Freizeit
      • Hallenbad
      • Moorfreibad Ottermeer
      • Camping- und Bungalowpark Ottermeer
      • Blumenreich - Blumenhalle & Gartenpark
      • Erlebnisgolf Ostfriesland
      • 27-Loch Golfplatz
      • Jugendplatz
      • Veranstaltungen
    • Kultur
      • Freilichtbühne
        • Geschichte
      • Kultur- und Kunstkreis
      • Niederdeutsche Bühne
      • Nielsenpark
      • Stadtorchester
      • Torf- und Siedlungsmuseum
      • Volkstanzgruppe
      • Plattdeutsch
    • Gesundheit
      • Ärzteförderung
  • Bauen, Wohnen & Grundstücke
    • Bauleitfaden
      • Erwerb eines Grundstücks
      • Planung eines Bauvorhabens
      • Der Bauantrag
      • Hausanschlüsse der Versorgungsträger
      • Abwasserbeseitigung
      • Oberflächenwasser-beseitigung
    • Bauleitplanung
    • Perspektive Innenstadt
    • Dorfentwicklung
      • Dorfentwicklungsplan Marcardsmoor - Wiesede
      • Maßnahmen Dorfentwicklung
    • Abwasser
    • Entwässerung
    • Kläranlage
    • Nationale Klimaschutzinitiative
    • Straßen
    • Wohnbaugebiete
      • Baugebiet C 15 - Am Promenadentief
      • Baugebiet Renkenweg/Wiesenweg
    • Förderung
    • Gewerbegebiete
      • Gewerbegebiet "Hopelser Weg"
      • Gewerbegebiet D 11 "Oldenburger Straße"
    • Formulare / Downloads
    • Einzelhandel
    • Wiesmoor weiterdenken
  • Wirtschaft & Verkehr
    • Radverkehrskonzept
      • Entwicklung des Konzeptes
    • Fehntjer Bus
    • Standortinformationen
    • Gewerbegrundstücke
    • Gründerzentrum
    • Gewerbliches Raumangebot
    • Informationen für die Wirtschaft
    • Stadtgutschein
    • Ehrenamt
    • Wirtschaftsförderung
      • PopUp-Store
      • Ärzteförderung
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Kontaktformular
    • Barrierefreiheit