Wohin mit dem Laub?
Obwohl die Stadt Wiesmoor ihre Bürger bei der Laubentsorgung unterstützt, kippen, harken und pusten nicht wenige Grundstückseigentümer Laub aus ihren Gärten in öffentliche Gräben und Gossen. Das führt regelmäßig zu Überschwemmungen, belastet den Betriebshof stark und kostet die Stadt mehrere 1000 Euro im Jahr. Das ist ein großes Ärgernis lt. Bürgermeister Sven Lübbers. Bei Verstößen wird das Ordnungsamt jetzt regelmäßig Bußgelder verhängen
Dieser Service war (bislang ebenfalls) nicht gebührenpflichtig, und die Betriebshofmitarbeiter drückten bislang auch beide Augen zu, wenn jemand Laub anlieferte, das mit geringen Mengen von Gras oder Strauchschnitt vermischt war. Dieses öffentliche Angebot kostet die Stadt über 10.000 Euro im Jahr.
Trotz dieses teuren, weil eben kostenlosen Service und trotz der Toleranz der Mitarbeiter, ist der Betriebshof seit Wochen immer wieder damit beschäftigt, illegal entsorgtes Laub aus Gräben, Gossen und Gullys zu entfernen. Betriebshofleiter Jann Wolters sagte, neuerdings kommt es vermehrt vor, dass bei Nacht und Nebel Anhängerladungen von Laub in die ja gerade vom Betriebshof gereinigten Gräben gekippt werden. „Wir werden dann vom Grundstückseigentümer alarmiert, das Wasser in dem Graben vor seinem Haus steige, was somit nicht abfließen kann und wir müssen dann feststellen, dass die Gräben und Durchlässe total mit Laub verstopft sind.“
Zu Überschwemmungen kommt es aber auch immer wieder, weil Bürger ihr Laub einfach auf die Straße blasen und dadurch Gossen und Gullys verstopfen. Einsatzleiter Denny Harms: „Wir kommen dann mit mehreren Mitarbeitern, fegen und schaufeln das Laub aus den Gossen und reinigen die Gullys. Selbst die Anwohner, die bislang alles richtig gemacht haben, denken dann, das sei unsere Aufgabe und überlegen sich, zukünftig ihr Laub auch einfach auf die Straße zu pusten.“
Doch die Straßenreinigung im Allgemeinen und die Laubentsorgung im Besonderen sind in Wiesmoor, von Ausnahmen abgesehen, ganz und gar nicht Aufgabe des Betriebshofes.
Im Detail beschrieben wird das in der Straßenreinigungssatzung und in der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung (beide sind über die Internetseite der Stadt Wiesmoor abrufbar). Dort ist nachzulesen, dass die Eigentümer*innen der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigungspflicht auferlegt wird (das Straßenverzeichnis ist Teil der Verordnung) – und zwar nicht nur zu Reinigung der Gehwege und der Gossen, sondern auch der Straßen bis zur Straßenmitte. Die Reinigung umfasst die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Gras, Unrat, Laub und Papier und den Winterdienst. Deshalb zahlen die Grundstücksbesitzer auch keine Straßenreinigungsgebühr.

