Schiedspersonen
Schlichtungsverfahren ist bei Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgeschrieben
Der Rat der Stadt Wiesmoor hat Herrn Martin Löckener zur neuen Schiedsperson und Herrn Jens David zu seinem Stellvertreter gewählt.
Die bisherige Schiedsperson, Frau Erika Hanssen, hat nach fünfjähriger Tätigkeit das Amt zum 31.12.2024 niedergelegt.
Schiedsmänner und -frauen sind ehrenamtliche Richter. Sie sprechen jedoch kein Recht, fällen also keine Urteile; ihr Bestreben ist stattdessen, in einem Schlichtungsverfahren zwischen den streitenden Parteien eine Einigung zu erreichen.
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten (Bepflanzungen, Errichtung von Zäunen etc.) ist die Schlichtung durch Schiedspersonen obligatorisch. Amtsgerichte eröffnen ein Gerichtsverfahren erst, wenn die Kontrahenten sich im Schlichtungsverfahren nicht einigen konnten. Tätig wird die Schiedsperson auf Antrag. Sie lädt zu einer nichtöffentlichen Verhandlung ein, zu der auch beide erscheinen müssen. Anwälte sind in Schiedsverfahren nicht vorgesehen, werden aber als Berater ihres Mandanten nicht von der Verhandlung ausgeschlossen. Wird keine Einigung erzielt, bekommt der Antragsteller dies bescheinigt und kann damit den Prozessweg beginnen.
Gerne steht Herr Löckener als Schiedsperson unter
0160-3005578 und
Herr David als stellvertretende Schiedsperson unter
0172-7545271
zur Beratung zur Verfügung.
Auf dem Foto v.l.: Bürgermeister S. Lübbers, Frau E. Hanssen, Herr J. David (stellvertr. Schiedsperson), Herr M. Löckener (Schiedsperson) u. Frau G. Gerdes (Ordnungsamt).