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Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2025

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Veröffentlicht am: 09.05.2025
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Der Mikrozensus 2025 hat begonnen

Von Januar bis Dezember 2025 wird insgesamt 1 % der Bevölkerung in privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) bittet die zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Stellvertretend für viele andere Menschen in Deutschland geben sie Auskunft zu Themen wie Familie, Bildung, Arbeitsmarktbeteiligung, Staatsangehörigkeit und Einwanderungsgeschichte, Einkommen und Lebensbedingungen sowie Internetnutzung. Die Ergebnisse des Mikrozensus stehen der Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und den Medien zur Verfügung.

Daten des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage

Der Mikrozensus stellt – anders als der Zensus, der in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt wird (zuletzt 2022) – jährlich aktuelle Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung bereit. Die Ergebnisse des Mikrozensus bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen. Sie fließen unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht, den Bildungsbericht, den Migrationsbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung.

Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Diese international vergleichbaren Ergebnisse sind bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU.

Was erwartet die ausgewählten Mikrozensus-Haushalte?

Haushalte, die nach einem statistischen Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, werden von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben und sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Die Befragten können den Mikrozensus-Fragebogen online ausfüllen. Einige Statistische Landesämter setzen für die Befragungen Interviewerinnen und Interviewer ein (sogenannte Erhebungsbeauftragte). Die Befragung kann dann persönlich bei den Befragten zu Hause oder telefonisch durchgeführt werden. Werden keine Erhebungsbeauftragten eingesetzt, können die Befragten ein telefonisches Interview mit Mitarbeitenden des Statistischen Landesamtes vereinbaren. Für alle Haushalte besteht zudem die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen in Papierform auszufüllen.

Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung persönlicher Daten gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Die Angaben der Befragten werden anonymisiert und in einem aus Ziffern bestehenden Datensatz zusammengefasst. Ergebnisse werden ausschließlich in hochgerechneter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.

 
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