Leinenzwang
Veröffentlicht am:
04.04.2022
Verordnung: Leinenzwang soll wildlebende Tiere während der Brutzeit schützen
Aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit meldet sich das Ordnungsamt der Stadt Wiesmoor zu Wort. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ist jede Person dazu verpflichtet, in der freien Landschaft dafür Sorge zu tragen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli 2022 an der Leine geführt werden. Diese Regelung entfällt nur bei rechtmäßigen Jagdausübungen sowie für Rettungs- und Polizeihunde.
Die Stadtverwaltung macht zudem deutlich, dass im gesamten Ottermeergebiet, dem Wildbachgelände und dem angrenzenden Landschaftspark ganzjährig die Anleinpflicht zu befolgen ist. Durch entsprechende Beschilderungen sind diese Gebiete kenntlich gemacht.
Aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit meldet sich das Ordnungsamt der Stadt Wiesmoor zu Wort. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ist jede Person dazu verpflichtet, in der freien Landschaft dafür Sorge zu tragen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli 2022 an der Leine geführt werden. Diese Regelung entfällt nur bei rechtmäßigen Jagdausübungen sowie für Rettungs- und Polizeihunde.
Die Stadtverwaltung macht zudem deutlich, dass im gesamten Ottermeergebiet, dem Wildbachgelände und dem angrenzenden Landschaftspark ganzjährig die Anleinpflicht zu befolgen ist. Durch entsprechende Beschilderungen sind diese Gebiete kenntlich gemacht.