Bundestagswahl 2025-Wahlschein beantragen
Die Stadtverwaltung Wiesmoor bietet allen Wahlberechtigten für die anstehende Bundestagswahl am 23.02.2025 verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Persönliche Abholung oder direkte Briefwahl im Rathaus
Alle Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus der Stadt Wiesmoor (1. Etage, Zimmer 109, 117 und 119) ab dem 10.02.2025 unter Vorlage eines Ausweisdokumentes abholen oder direkt vor Ort wählen. Dies ist während der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung sowie zusätzlich am Samstag, den 15.02.2025 von 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr möglich.
Online-Beantragung:
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 28.01.2025 auch online möglich.
Zu finden ist der Online-Antrag über den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder unter dem folgenden Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3452025
Zeitraum für die Online-Beantragung:
Start: 28. Januar 2025, 08:15 Uhr
Ende: 16. Februar 2025, 23:59 Uhr
Hinweis:
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich. Unter Umständen stehen die Unterlagen bereits ab dem 06. Februar 2025 zur Verfügung. Sollte dies der Fall sein, werden wir an dieser Stelle hierüber informieren. Grund hierfür ist, dass der Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse erst am 30. Januar 2025 endgültig entscheiden, welche Parteien zugelassen und somit auf den Stimmzetteln stehen werden. Erst im Anschluss kann der Druck der Stimmzettel erfolgen.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren gegangen?
Sofern Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen nach Beantragung nicht erhalten oder verloren haben, können spätestens bis zum Samstag, den 22. Februar 2025, um 12:00 Uhr beim Wahlamt neue Unterlagen beantragt werden. Hierfür steht an diesem Tag unter der Telefonnummer 04944-305 135 eine Rufbereitschaft zur Verfügung. Das Wahlamt stellt, nach glaubhafter Versicherung über den Nichterhalt oder Verlust, einen neuen Wahlschein aus. Der erste Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.