2G im Hallenbad
Veröffentlicht am:
24.11.2021
Gemäß der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung ist die Nutzung des Hallenbades nur mit 2G (geimpft oder genesen) und dem entsprechenden Nachweis möglich. Nachweis und Personalausweis sind unaufgefordert vorzuzeigen. Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sind hiervon ausgenommen.
Die aktuellen Corona-Regelungen finden Sie hier zum Nachlesen.