Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen - Euro-Office Info
Mit der Euro-Office Info vom 20.12.2022 informierte der Eurooffice-Infodienst über die geplante „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“.
Zwischenzeitlich wurden nun auf der Website der NBank die Richtlinie sowie FAQs für das erste Antragsfenster veröffentlicht (s. Anlagen).
Anträge können demnach ab dem 23. Februar bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden.
Zu beachten sind folgende Fördereckpunkte:
Ziel: Entlastung von KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedroht sind.
Antragsberechtigte: Rechtlich selbständige KMU (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen(Explizit nicht antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten, sowie öffentliche Unternehmen.) Fördergegenstand / Voraussetzungen: Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, sofern die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro (netto) über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen, der Cashflow oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mind. einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweist (als Cashflow i. S. d. Richtlinie wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes am 30. 11. 2022 gegenüber dem 01.07. 2022 herangezogen), das Unternehmen versichert, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Zu beachten: Entsprechende von einem prüfenden Dritten (SteuerberaterIn oder vergleichbar) bestätigte Belegunterlagen sind der NBank auf Anforderung zu übersenden. Ab einem Förderbetrag von 100.000 Euro ist die Vorlage bestätigter Belegunterunterlagen obligatorisch.
Fördergegenstand /-höhe: Max. 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, wobei der Förderhöchstbetrag auf max. 500.000 Euro begrenzt ist.
Beihilferechtliche Grundlage: BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022
Auszahlung der Mittel:
Eine Abschlagszahlung i. H. v. 50 % des errechneten Förderbetrags erfolgt nach Antragsprüfung.
Die Restzahlung erfolgt nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingegangenen Anträge. (Soweit nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuschüsse, um eineGleichbehandlung aller Antragsteller zu ermöglichen.)
Quelle: 'www.eurooffice.de'